Informationsvortrag von Alexander Pfanstiel, Fa. DachEnergie, Uffing und Diskussion
PV-Strom vom eigenen Dach gemeinschaftlich nutzen
… als Mieterstrom
… als Quartierlösung
… für Wohneigentümergemeinschaften
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom, auch Quartierstrom genannt, ist möglich. In der Veranstaltung können erste
praktische Erfahrungen mit Nutzern diskutiert werden. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird der erzeugte Solarstrom unter allen teilnehmenden Mietparteien oder Eigentümerparteien im Haus aufgeteilt. Sie behalten Ihren bisherigen Stromvertrag und beziehen weiterhin einen Teil Ihres Stroms von Ihrem aktuellen Stromanbieter. Der erzeugte Solarstrom verringert jedoch Ihren Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz – das spart Kosten und schont die Umwelt. Der Anteil des Solarstroms, den Sie nutzen können, wird in einem individuellen Gebäudestromnutzungsvertrag festgelegt.
Damit Sie und Ihre Nachbarn Solarstrom nutzen können, müssen einige technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein:
• Photovoltaikanlage auf dem Dach: Sie selbst als Eigentümer*in oder Ihr*e Vermieter*in muss eine Photovoltaikanlage auf oder am Gebäude
installieren lassen. Optional kann ein Batteriespeicher integriert werden, um überschüssigen Strom zu speichern.
• Intelligente Messsysteme (Smart Meter): Ihr Strombezug muss ebenso wie die Stromerzeugung der Photovoltaikanlage viertelstündlich
gemessen werden. Nur so lässt sich der genaue Anteil an Solarstrom für jede Partei ermitteln. Dafür muss jeder Haushalt ein intelligentes
Messsystem (Smart Meter) verwenden.
• Gebäudestromnutzungsvertrag: Alle teilnehmenden Mietparteien, Eigentümer schließen einen Vertrag ab, der ihren Solarstromanteil
und die Kosten dafür regelt. In der Wahl ihres externen Stromanbieters bleiben Sie weiterhin frei.
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